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Präambel
Communicatio GmbH betreibt eine Datenbank zu gewerblichen oder freiberuflichen
Angeboten rund um die Themen Leihen, Mieten, Leasen, Chartern und Buchen
von Dienstleistungen und Sachen.
Diese Daten werden Nutzern via Internet, Telefon und Druckerzeugnissen zugänglich
gemacht und verbreitet.
1. Geltungsbereich
1.1) Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil
hinsichtlich sämtlicher zwischen Communicatio GmbH, Merzstr. 18,
81679 München (Communicatio) und Vertragspartnern (Inserenten) geschlossener
Vereinbarungen hinsichtlich Eintragungen (Inseraten) in dem Internetangebot
LeihABC unter http://www.LeihABC.de und http://de.LeihABC.com, der Buchausgabe
„Das LeihABC“, der Telefonhotline „0800-LeihABC“
sowie thematischer Gemeinschaftsanzeigen zum LeihABC.
1.2) Für Vereinbarungen über Inserate gelten ausschließlich
die vorliegenden AGB der Communicatio. Entgegenstehende oder von den vorliegenden
AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vereinbarung
des Inserenten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Communicatio
hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.Vertragsschluß
2.1) Voraussetzung eines Vertragsschlusses zwischen Communicatio und dem
Inserenten ist, daß dieser über seine Person, sowie bei juristischen
Personen auch über die Vertretungsberechtigung, und über sein
Unternehmen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben macht
und unbeschränkt geschäftsfähig ist.
2.2) Inserate natürlicher Personen sind ausschließlich hinsichtlich
gewerbsmäßig oder im Rahmen selbständiger beruflicher
Tätigkeit zu erbringender unternehmerischen Dienst- oder Sachleistungen
zugelassen. Aus diesem Grunde werden Vereinbarungen über Inserate
ausschließlich mit Unternehmern im Rahmen ihrer jeweiligen gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit sowie juristischen
Personen abgeschlossen, die keine Verbraucher sind.
Der Inserent erklärt daher, daß er das Inserat ausschließlich
in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit beauftragt.
2.3) Der Inserent kann sein Inserat elektronisch über das Online-Formular
des LeihABC (http://de.LeihABC.com/eintrag) via Internet oder schriftlich
übermitteln. Mit Übermittlung des Inserates gibt der Inserent
verbindliche Angebote zum Abschluß einer Vereinbarung über
die Aufnahme des Inserats in die LeihABC Datenbank der Communicatio und
die jeweils zusätzlich gewünschten Leistungen ab.
Die Angebote hinsichtlich der zusätzlichen Leistungen neben dem Eintrag
und der Bereitstellung des Inserats im Internetangebot stellen jeweils
selbständige Angebote dar, die unabhängig von den jeweils anderen
Leistungen angenommen werden können.
2.4) Eine Verpflichtung zur Annahme von Angeboten eines Inserenten besteht
nicht. Über die Annahme des jeweiligen Angebots kann von Communicatio
frei und ohne Angabe von Gründen entschieden werden. Dabei können
einzelne Angebote eines Inserenten unabhängig von anderen angenommen
werden.
2.5) Die Annahme erfolgt durch Bestätigung der Communicatio via Email,
Bestätigungsschreiben oder konkludent durch Veröffentlichung
des Inserats in der jeweiligen Publikationsform.
2.6) Mehrere Inserate eines Inserenten sind rechtlich selbständige
und getrennte Leistungsgegenstände.
3. Leistungen der Communicatio
3.1) Allgemeines
3.1.1) Communicatio ist nicht verpflichtet, die Inhalte der vom Inserenten
zur Verfügung gestellten Inserate vor der Veröffentlichung oder
Verbreitung zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die Vollständigkeit,
Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Inserate.
3.1.2) Ein Konkurrenzschutz für Inserenten wird nicht gewährt.
3.1.3) Auf Leistungen, die von Communicatio entgeltfrei und zusätzlich
zu den vereinbarten Leistungen erbracht werden, besteht kein Rechtsanspruch;
diese können jederzeit ohne Vorankündigung geändert oder
eingestellt werden.
3.2) Internetangebot LeihABC
3.2.1) Für den Fall, daß Communicatio ein Angebot zur Schaltung
eines Inserats annimmt, kann die Freigabe zur Veröffentlichung bis
zu 20 Werktage in Anspruch nehmen.
3.2.2) Der Inserent hat keinen Anspruch auf andere als von Communicatio
vorgesehene inhaltliche und örtliche Rubriken. Communicatio ist berechtigt,
die Rubrizierung den Anforderungen des LeihABC unangekündigt zu verändern
und das Inserat entsprechend einer anderen Rubrik zuzuordnen.
3.2.3) Für den Fall, daß Communicatio auf Wunsch des Inserenten
Eintragungen oder Änderungen am jeweiligen Inserat im Internetangebot
LeihABC vornimmt, werden zur Verfügung gestellte Vorlagen nur auf
vorher ausdrücklich erklärten Wunsch zurückgesandt. Eine
Pflicht zur Aufbewahrung der Vorlagen besteht ansonsten nicht.
3.3) Buchausgabe LeihABC
3.3.1) Communicatio beabsichtigt einmal pro Jahr eine Buchausgabe „Das
LeihABC“ in verschiedenen Regionalausgaben als book-on-demand zu
produzieren. Als Erscheinungstermin ist jeweils das 4. Quartal vorgesehen.
Beschaffenheit und Umfang der Buchausgabe richtet sich regelmäßig
nach den bekanntgegebenen Mediadaten.
3.3.2) Aufträge für Inserate in der Buchausgabe LeihABC werden
unter dem Vorbehalt der Realisierung der Buchausgabe angenommen. Über
die Realisierung entscheidet Communicatio insbesondere aufgrund der Zahl
der vorliegenden Inseratsaufträge.
3.3.3) Sollte die Buchausgabe LeihABC nicht oder zu einem späteren
Zeitpunkt realisiert werden, informiert Communicatio den Inserenten jeweils
bis zum 30. Dezember.
3.3.4) Bei Nichtrealisation der Buchausgabe werden dem Inserenten bereits
geleistete Zahlungen zurückerstattet und die Druckunterlagen zurückgesandt.
Weitergehende Ansprüche des Inserenten sind ausgeschlossen.
3.3.5) Die Druckqualität entspricht durchschnittlicher Güte
entsprechend der gelieferten Druckunterlagen.
3.3.6) Für die Wiedergabe von Einträgen und 1-spaltigen Anzeigen
gilt folgende Reihenfolge: Eingruppiert in die entsprechende Rubrik und
den jeweiligen Unterpunkt werden Zeileneinträge und Anzeigen 1. In
alphabetischer Reihenfolge der Inserenten-Bezeichnungen, 2. Nach der Postleitzahl
und 3. Nach dem Ortsnamen wiedergegeben, soweit nicht umbruchtechnische
Gründe entgegenstehen. 2-spaltige Anzeigen können nur in Unterpunktnähe
der betreffenden Rubrik und ebenfalls namensalphabetisch wiedergegeben
werden. Aus umbruchtechnischen Gründen können sie auch auf der
Seite davor oder danach plaziert werden.
3.3.7) Inserate samt den zugehörigen Druckvorlagen haben jeweils
bis spätestens 1. August vorzuliegen.
3.3.8) Von Inseraten, die von Communicatio im Auftrag des Inserenten auf
Grundlage der jeweils gültigen Preisliste gestaltet werden, erhält
der Inserent einen Korrekturabzug. Änderungswünsche oder Korrekturen
sind vom Inserenten innerhalb von 14 Tagen ab Übersendung des Korrekturabzuges
an Communicatio schriftlich zu übermitteln. Erfolgt innerhalb der
genannten Frist keine Mitteilung an Communicatio, gilt die Druckfreigabe
für das Inserat als erteilt.
Für andere als von Communicatio gestaltete Inserate oder bei reinen
Texteinträgen wird vor dem Druck kein Korrekturabzug an den Inserenten
übermittelt.
3.3.9) Druckvorlagen werden nur auf vorher ausdrücklich erklärten
Wunsch zurückgesandt. Eine Pflicht zur Aufbewahrung der Vorlagen
besteht ansonsten nicht
3.4) Telefonhotline 0800-LeihABC
3.4.1) Communicatio beabsichtigt, über die Telefonhotline 0800-LeihABC
Interessenten Auskunft über die zur Veröffentlichung freigegebenen
Daten zu erteilen.
Dieser Service ist für den Inserenten eine unentgeltliche zusätzliche
Serviceleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
3.4.2) Communicatio behält sich deshalb die Änderung, Beschränkung
oder Einstellung der Telefonhotline, sowie die Änderung der Telefonnummer
der Hotline ausdrücklich vor.
3.5) Gemeinschaftsanzeigen
3.5.1) Communicatio beabsichtigt in unregelmäßigen Abständen
Gemeinschaftsanzeigen in Print- und Online-Publikationen zu schalten,
in denen sich mehrere Inserenten präsentieren können.
3.5.2) Aufträge für Inserate in Gemeinschaftsanzeigen werden
unter dem Vorbehalt der Realisierung der Gemeinschaftsanzeige angenommen.
Über die Realisierung entscheidet Communicatio insbesondere aufgrund
der Zahl der vorliegenden Inseratsaufträge.
3.5.3) Sollte eine Gemeinschaftsanzeige nicht oder zu einem späteren
Zeitpunkt realisiert werden, informiert Communicatio den Inserenten.
3.5.4) Bei Nichtrealisation der Gemeinschaftsanzeige werden dem Inserenten
bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet und die Druckunterlagen
zurückgesandt. Weitergehende Ansprüche des Inserenten sind ausgeschlossen.
3.5.5) Bei Printanzeigen entspricht die Druckqualität durchschnittlicher
Güte der jeweiligen Publikation entsprechend der gelieferten Druckunterlagen.
3.5.6) Inserate samt den zugehörigen Druckvorlagen haben jeweils
spätestens 1 Monat vor dem geplanten Erscheinungstermin vorzuliegen.
3.5.7) Von Inseraten, die von Communicatio im Auftrag des Inserenten auf
Grundlage der jeweils gültigen Preisliste gestaltet werden, erhält
der Inserent einen Korrekturabzug. Änderungswünsche oder Korrekturen
sind vom Inserenten innerhalb von 8 Tagen ab Übersendung des Korrekturabzuges
an Communicatio schriftlich zu übermitteln. Erfolgt innerhalb der
genannten Frist keine Mitteilung an Communicatio, gilt die Druckfreigabe
für das Inserat als erteilt.
Für andere als von Communicatio gestaltete Inserate oder bei reinen
Texteinträgen wird vor dem Druck kein Korrekturabzug an den Inserenten
übermittelt.
3.5.8) Druckvorlagen werden nur auf vorher ausdrücklich erklärten
Wunsch zurückgesandt. Eine Pflicht zur Aufbewahrung der Vorlagen
besteht ansonsten nicht
4. Pflichten des Inserenten
4.1) Allgemeine Pflichten
4.1.1) Der Inserent trägt die alleinige Verantwortung für die
Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Inhalte seiner Inserate.
Er ist verpflichtet, keine Inhalte zu verwenden, die gegen bestehendes
Gesetz (insbesondere das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs
und der Schweiz) verstoßen oder die Rechte Dritter, insbesondere
Urheberrechte, verletzen. Darüber hinaus dürfen keine Inserate
mit pornografischen, satanischen, jugendgefährdenden oder den guten
Sitten widersprechenden Inhalten eingegeben werden.
4.1.2) Der Inserent stellt Communicatio von sämtlichen Ansprüchen
Dritter vollumfänglich frei, die wegen des Inhalts eines veröffentlichten
Inserats geltend gemacht werden, und übernimmt die bei Communicatio
angefallenen Kosten einer notwendigen juristischen Vertretung sowie etwaige
Verfahrenskosten.
Der Inserent hat Communicatio bei der Prüfung und Abwehr von Ansprüchen
Dritter aktiv zu unterstützen und insbesondere unverzüglich
sämtliche Informationen vollständig und wahrheitsgemäß
zur Verfügung zu stellen, die zur Prüfung und Abwehr von Ansprüchen
Dritter geeignet sein können.
4.1.3) Der Inserent versichert, daß die von ihm übermittelten
Inhalte vollständig und sorgfältig ermittelt wurden und den
Tatsachen entsprechen.
4.1.4) Der Inserent hat sein Inserat hinsichtlich Rubrik, Unterrubriken
und örtlicher Regionen den Tatsachen entsprechend einzuordnen. Falsche
Einordnung durch den Inserenten ist untersagt. Communicatio ist berechtigt,
ohne vorherige Benachrichtigung des Inserenten die Rubrizierung zu berichtigen.
4.1.5) Der Inserent hat das Inserat unverzüglich nach der erstmaligen
Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich
Communicatio gegenüber anzuzeigen.
4.1.6) Für den Fall, daß die Leistungserfüllung nach Vertragsschluß
aus der Sphäre des Inserenten unmöglich wird, oder Communicatio
berechtigt ist, die Leistung zu verweigern, insbesondere bei nachträglichen
Verstößen gegen die Inhaltlichen Vorgaben der Inserate, oder
wenn Communicatio berechtigt ist, außerordentlich zu kündigen,
bleibt der Inserent bis zum nächsten ordentlichen Beendigungszeitpunkt
des Vertragsverhältnis verpflichtet, die vereinbarte Vergütung
zu leisten.
4.2) Zugangsdaten des Inserenten für das Internetangebot des LeihABC
4.2.1) Der Inserent hat bei erstmaliger Eintragung über das Online-Formular
(http://de.LeihABC.com/eintrag) im Rahmen der Verfügbarkeit und den
technischen Vorgaben einen Benutzernamen und ein Paßwort (Zugangsdaten)
festzulegen.
4.2.2) Unzulässig sind Benutzernamen, deren Verwendung Rechte Dritter,
insbesondere Namens- und Kennzeichenrechte, verletzen oder geeignet sind,
Irrtümer über die Person des Verwenders hervorzurufen oder gegen
die guten Sitten verstoßen.
4.2.3) Eine Nutzung des Accounts durch Dritte ist untersagt. Der Inserent
hat Vorkehrung zu treffen, daß seine Zugangsdaten nicht an unbefugte
Dritte gelangen.
Der Inserent ist für die Nutzung der Zugangsdaten durch etwaige Erfüllungsgehilfen
oder unbefugte Dritte, die durch sein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen
die Zugangsdaten erlangt haben, verantwortlich.
4.2.4) Der Inserent hat unverzüglich Communicatio zu informieren,
wenn er den Verdacht oder Kenntnis hat, daß seine Zugangsdaten an
unbefugte Dritte gelangt sind.
4.2.5) Communicatio ist bei Verdacht auf mißbräuchliche Nutzung
der Zugangsdaten durch den Inserenten oder unbefugte Dritte berechtigt,
die Zugangsdaten zu sperren.
Eine mißbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn
der Inserent falsche Angaben zu seiner Person gemacht hat oder gegen geltendes
Recht oder vertragliche Pflichten verstößt.
4.2.6) Ein Inserent darf sich nur unter einem Benutzernamen registrieren.
4.2.7) Die Nutzung des Internetangebots des LeihABC hat, soweit eine Registrierung
erforderlich ist, ausschließlich über die bereitgestellten
Dialoge und Schnittstellen zu erfolgen. Eine weitergehende Nutzung, Umgehung
oder Manipulation des LeihABC Systems ist untersagt.
4.3) Internetangebot des LeihABC
Für den Fall, daß Communicatio auf Wunsch des Inserenten ein
Inserat selbst in das Internetangebot LeihABC einstellt, hat der Inserent
das Inserat unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls notwendige
Änderungswünsche Communicatio unverzüglich mitzuteilen.
4.4) Buchausgabe LeihABC
4.4.1) Der Inserent ist für die rechtzeitige Lieferung – soweit
nicht anders vereinbart, jeweils 1. August – (Anzeigenschluß)
druckfähiger Inseratsvorlagen (Druckvorlage) oder Beilagen verantwortlich.
Änderungswünsche sind ebenfalls nur bis zum Anzeigenschluß
möglich. Für bei einer ersten Sichtprüfung erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druckunterlagen fordert Communicatio unverzüglich
Ersatz an.
4.4.2) Liefert der Inserent die Druckunterlagen nicht rechtzeitig, ist
Communicatio berechtigt, eine vom Umfang entsprechende Anzeige mit den
Mindestangaben des Inserenten zu gestalten und zu plazieren.
4.4.3) Inserate die nicht als werbliche Inserate erkennbar sind, werden
als solche mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet.
4.4.4) Für den Fall, daß dem Inserenten Korrekturabzüge
übermittelt werden, hat dieser Änderungswünsche oder Korrekturen
innerhalb von 14 Tagen ab Übersendung des Korrekturabzuges an Communicatio
schriftlich zu übermitteln. Erfolgt innerhalb der genannten Frist
keine Mitteilung an Communicatio, gilt die Druckfreigabe für das
Inserat als erteilt.
4.4.5) Die beauftragte Gestaltung von Anzeigen, die beauftragte Erstellung
von Druckvorlagen oder die Durchführung vom Inserenten gewünschter
oder erforderlicher Änderungen, die nicht von Communicatio veranlaßt
sind, werden gemäß der jeweils bei Angebotsabgabe des Inserenten
gültigen Preisliste berechnet.
4.5) Telefonhotline 0800-LeihABC
Der Inserent erklärt sein Einverständnis, daß die zur
Veröffentlichung freigegebenen Inserats-Daten von Communicatio über
die Telefonhotline an Dritte weitergegeben werden.
4.6) Gemeinschaftsanzeigen
4.6.1) Der Inserent ist für die rechtzeitige Lieferung druckfähiger
Inseratsvorlagen (Druckvorlage) oder Beilagen, soweit nichts anderes vereinbart,
1 Monat vor dem geplanten Erscheinungstermin verantwortlich. Änderungswünsche
sind ebenfalls nur bis zum Anzeigenschluß möglich. Für
bei einer ersten Sichtprüfung erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert Communicatio unverzüglich Ersatz an.
4.6.2) Liefert der Inserent die Druckunterlagen nicht rechtzeitig, ist
Communicatio berechtigt, eine vom Umfang entsprechende Anzeige mit den
Mindestangaben des Inserenten zu gestalten und zu plazieren.
4.6.3) Inserate die nicht als werbliche Inserate erkennbar sind, werden
als solche mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet.
4.6.4) Für den Fall, daß dem Inserenten Korrekturabzüge
übermittelt werden, hat dieser Änderungswünsche oder Korrekturen
innerhalb von 8 Tagen ab Übersendung des Korrekturabzuges an Communicatio
schriftlich zu übermitteln. Erfolgt innerhalb der genannten Frist
keine Mitteilung an Communicatio, gilt die Druckfreigabe für das
Inserat als erteilt.
4.6.5) Die beauftragte Gestaltung von Anzeigen, die beauftragte Erstellung
von Druckvorlagen oder die Durchführung vom Inserenten gewünschter
oder erforderlicher Änderungen, die nicht von Communicatio veranlaßt
sind, werden gemäß der jeweils bei Angebotsabgabe des Inserenten
gültigen Preisliste berechnet.
5. Vergütung
5.1) Es gelten die bei Abgabe des entsprechenden Angebots des Inserenten
für die Inanspruchnahme jeweiliger Leistungen der Communicatio gültigen
Preise gemäß der zu diesem Zeitpunkt zugrunde gelegten und
bekanntgegebenen Preisliste.
5.2) Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, 14
Tage nach Rechnungsstellung fällig.
5.3) Der Rechnungsbetrag ist abzugsfrei auf das in der Rechnung benannte
Konto der Communicatio auf Kosten des Inserenten spesenfrei zu überweisen.
5.4) Andere Zahlungsweisen als Banküberweisung werden nicht akzeptiert.
Sofern Schecks übermittelt werden, behält sich Communicatio
vor, diese erfüllungshalber entgegenzunehmen. Der Inserent wird von
seiner Vergütungspflicht in diesem Falle erst mit unwiderruflicher
Gutschrift des Schecks befreit.
5.5) Der Inserent ist bei nicht Zahlung ab Fälligkeit in Verzug.
5.6) Communicatio ist berechtigt, für außergerichtliche Zahlungsaufforderungen
bei Verzug des Inserenten eine Gebühr von 7,00 EUR zu erheben.
5.7) Der Inserent hat für die Zeit des Verzuges die Forderung mit
8% p.a. zu verzinsen.
5.8) Während des Verzuges ist Communicatio berechtigt, das jeweilige
Inserat zu sperren und nicht weiter zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
Die Vergütungspflicht des Inserenten bleibt davon unbenommen.
5.9) Gegen Ansprüche der Communicatio kann der Inserent nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
5.10) Dem Inserenten steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen entgegengerichteter
Ansprüche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis zu.
6. Gewährleistung
6.1) Communicatio ist weder Vertreter eines Inserenten noch Vermittler
der etwaig zwischen den Inserenten und Dritten zu schließenden Vereinbarungen
und Geschäften.
Communicatio übernimmt daher keine Verantwortung für die etwaige
diesbezügliche Vertragsanbahnung, den Vertragsschluß oder die
Vertragsdurchführung.
6.2) Offensichtliche Mängel hat der Inserent unverzüglich nach
erstmaliger Veröffentlichung anzuzeigen, andere Mängel hat der
Inserent unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Sollte die
Mängelanzeige nicht unverzüglich erfolgen, gilt das Inserat
als mangelfrei genehmigt.
6.3) Mängelansprüche aus unerheblichen Abweichungen des Inserats
von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung
der Brauchbarkeit bestehen nicht.
6.4) Schadenersatzansprüche wegen Mängeln sind abschließend
unter Ziffer 7.2) und 7.3) dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
geregelt.
6.5) Internetangebot LeihABC
6.5.1) Nach derzeitigem Stand der Technik besteht nicht die Möglichkeit,
Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Internet als Medium auszuschließen.
Aus diesem Grunde übernimmt Communicatio keine Gewährleistung
hinsichtlich der technischen Verfügbarkeit des Internetangebots LeihABC
und der vollständigen und fehlerfreien Wiedergabe der Inserate.
6.5.2) Bei nicht lediglich unerheblicher fehlerhafter Veröffentlichung
des Inserats, die Communicatio zu vertreten hat, hat der Inserent Anspruch
auf Zahlungsminderung in angemessenem Umfang oder auf entsprechende Verlängerung
des Veröffentlichungszeitraumes.
6.6) Buchausgabe LeihABC
6.6.1) Bei nicht lediglich unerheblicher fehlerhafter Veröffentlichung
des Inserats, die Communicatio zu vertreten hat, hat der Inserent Anspruch
auf Zahlungsminderung in angemessenem Umfang, oder auf eine Veröffentlichung
des Inserats in der jeweils nächsten Buchausgabe.
6.6.2) Der Inserent hat keinen Anspruch auf Neudruck oder Berichtigungsnachträge
der jeweiligen Buchausgabe.
6.6.3) Der Inserent ist nicht berechtigt, bei fehlerhafter Veröffentlichung
des Inserats die Verbreitung der jeweiligen Buchausgabe zu untersagen.
6.7) Gemeinschaftsanzeige LeihABC
6.7.1) Bei nicht lediglich unerheblicher fehlerhafter Veröffentlichung
des Inserats, die Communicatio zu vertreten hat, hat der Inserent Anspruch
auf Zahlungsminderung in angemessenem Umfang, oder auf eine Veröffentlichung
des Inserats in der jeweils nächsten vergleichbaren Gemeinschaftsanzeige.
6.7.2) Der Inserent hat keinen Anspruch auf Neudruck oder Berichtigungsnachträge
der jeweiligen Gemeinschaftsanzeige.
6.7.3) Der Inserent ist nicht berechtigt, bei fehlerhafter Veröffentlichung
des Inserats die Verbreitung der jeweiligen Gemeinschaftsanzeige zu untersagen.
7. Haftung
7.1) Communicatio ist weder Vertreter eines Inserenten noch Vermittler
der etwaig zwischen den Inserenten und Dritten zu schließenden Vereinbarungen
und Geschäfte.
Communicatio übernimmt daher keine Verantwortung für die etwaige
diesbezügliche Vertragsanbahnung, den Vertragsschluß oder die
Vertragsdurchführung.
7.2) Communicatio haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit von Communicatio oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Communicatio
nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung
wesentlicher vertraglicher Pflichten. Der Schadenersatzanspruch für
die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von Communicatio
ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes
aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
7.3) Die Regelung in Ziffer 7.2) erstreckt sich auf Schadenersatz neben
der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten
aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten
auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
8. Vertragslaufzeit
8.1) Der Vertrag wird, soweit nichts anderes vereinbart wird, auf unbestimmte
Dauer geschlossen.
8.2) Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3
Monaten jeweils zum 1. Juli eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Die Kündigung kann jedoch frühestens 10 Monate nach Zugang des
Angebots des Inserenten erklärt werden.
Das Recht zur Außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.
Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung seitens Communicatio
ist insbesondere dann gegeben, wenn der Inserent sich mit Zahlungen länger
als zwei Monate in Verzug befindet. Weitergehender Schadenersatzanspruch,
insbesondere der Nichterfüllungsschaden für den Zeitraum bis
zum nächsten ordentlichen Beendigungszeitpunkt bleibt vorbehalten.
8.3) Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
9. Datenschutz
9.1) Mit der Registrierung, der Übermittlung seiner Daten oder Inserate
erklärt sich der Inserent ausdrücklich mit der elektronischen
Verarbeitung seiner Daten zur Vertragsabwicklung und Leistungserbringung
einverstanden.
9.2) Es werden ausschließlich Bestandsdaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses
erfaßt.
10. Änderungen der AGB
10.1) Communicatio behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von
mindestens 1 Monat ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung
der geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe
des Zeitpunktes des Inkrafttretens im Internet auf der Website des LeihABC
(http://www.LeihABC.de).
10.2) Widerspricht der Inserent nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung,
so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.
In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung
dieser Frist hingewiesen.
10.3) Bei einem fristgerechten Widerspruch des Inserenten gegen die geänderten
Geschäftsbedingungen ist Communicatio berechtigt, den mit dem Inserenten
bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung
in Kraft tritt.
11. Sonstiges
11.1) Erfüllungsort ist München
11.2) Ist der Inserent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist München ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten.
11.3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht ausdrücklich eine
elektronische Abgabe der jeweiligen Erklärungen (wie Online-Formulare)
vertraglich vorgesehen ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser
Regelung und das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
11.4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
11.5) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt
dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.
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